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Ziel der Zusatzqualifikation Die Zusatzqualifikation wendet sich an die Absolventen/-innen, die den Lehrgang zum/zur Wohnbereichsleiter/-in an der Bildungsakademie (oder an einem anderen Fortbildungsinstitut) erfolgreich abgeschlossen haben und noch zusätzliche Kenntnisse für die Leitung des Pflegedienstes im Alten- bzw. Altenpflegeheim erlangen und nachweisen möchten. Die Unterrichtsinhalte ergeben sich aus den Bereichen Arbeitsrecht, Rechtsgrundlagen der Altenpflege, Grundlagen der BWL im Sozialwesen, Personalwirtschaft, Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen und Sozialrecht. Die Inhalte bauen auf den erworbenen Kenntnissen des absolvierten WBL Lehrgangs auf. Die Präsenszeit wird mit einer Wiederholung der bekannten Inhalte begonnen und wird dann vertieft. Die Unterrichtsmethodik entspricht den Methoden der Erwachsenenbildung und einer intensiven Projektarbeit, wie sie aus dem Lehrgang Wohnbereichsleitung bekannt sind. Der Unterricht erfolgt in Präsenzphasen und Selbstlernphasen. Die Teilnehmer/-innen sind verpflichtet in den Selbstlernphasen die gestellten Aufgaben zu bearbeiten. Teile des Präsenzunterrichtes können kursübergreifend angeboten werden. Der Lehrgang ist inhaltlich und in der organisatorischen Durchführung ein Lizenzlehrgang von SOZIALKONZEPT. (Alle Rechte liegen bei Diplom-Ökonom Thorsten Zabel.) Der/die Teilnehmer/-in erhält zum Ende des Lehrganges ein Zertifikat, das die erfolgreiche Teilnahme an dieser Zusatzqualifikation bestätigt und die Qualifikation zur Leitung des Pflegedienstes einer Alten- und Altenpflegeeinrichtung nachweist. Zielgruppe/Aufnahmebedingungen
• erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs zum/zur Wohnbereichsleiter/-in an der Bildungsakademie für Alten- und Krankenpflege oder an einem anderen Fortbildungsinstitut, unter Vorlage der Lehrgangsinhalte (Über die Aufnahme entscheidet die Akademieleitung.) Durchführungsmodalitäten
Die Zusatzqualifikation wird als berufsbegleitender Teilzeitlehrgang mit ca. 200 Theoriestunden durchgeführt und dauert etwa sechs Monate. Eine Aufnahme ist zweimal jährlich, sofern die notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, möglich. Der Unterricht erfolgt zweimal wöchentlich, je nach Schulungsort in unterschiedlicher Kombination, in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr, außer an Feiertagen. Einzelne Unterrichtsanteile können ganztags bzw. am Wochenende durchgeführt werden. (Das mögliche Ausweichen auf Sonntage oder andere Wochentage erfolgt nach Rücksprache mit den Kursteilnehmer/-innen). Unterrichtsfreie Zeit: Weihnachtsferien, Kar- und Osterwoche, die ersten vier Wochen der Sommerferien und die erste Woche der Herbstferien. Lehrgangsinhalte (Änderungen vorbehalten) I. Arbeitsrecht II. Grundlagen der BWL im Sozialwesen III. Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen IV. Personalwirtschaft V. Rechtsgrundlagen der Altenpflege VI. Sozialrecht
Weiterführende Informationen bezüglich der Weiterbildungsinhalte entnehmen Sie bitte dem Prospektmaterial, welches Sie sich zusammen mit dem Anmeldeformular als PDF Dokument ansehen und ausdrucken können.
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