Pflegeberater/-in
Der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in das SGB XI eingefügte § 7a SGB XI sichert Versicherten, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen oder beantragt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Betreuungsbedarf besteht, ab dem 1. Januar 2009 einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements zu, das von der Feststellung und systematischen Erfassung des Hilfebedarfs über die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit allen erforderlichen Leistungen bis hin zur Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans reicht. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI soll die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen verbessern, seine Angehörigen entlasten und damit auch die häusliche Pflege stärken. Diese neue und erweiterte Form der Pflegeberatung erfordert von den eingesetzten Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern zusätzliche Qualifikationen, die abhängig von den in dem jeweiligen Beruf erlernten Kenntnissen und Qualifikationen sind.

Ziel des Lehrgangs

Der Pflegeberater soll also besonders qualifizierte Sachkenntnis in einem Sachgebiet nachweisen und ist damit ein Spezialist eines Berufes. Der Pflegeberater verpflichtet sich auch nachzuweisen, dass er sein Fachwissen aktualisiert hat, z. B. durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen. Zusätzlich muss er in der Lage sein, Fachfragen in klarer, überzeugender und gegliederter Form schriftlich abzuhandeln, so dass der Inhalt für jeden Leser verständlich und nachvollziehbar ist. 
 
Bezogen auf die Anforderung für die Positionen des Pflegeberaters sind insbesondere Kenntnisse der gutachterlichen, der betriebswirtschaftlichen, der juristischen und der pflegerisch-medizinischen  Bereiche erforderlich. Teile dieser persönlichen und fachlichen Anforderungen haben Interessenten durch Ihre bisherige berufliche Laufbahn bereits erworben. Die Bildungsakademie bietet als Hinführung zu den genannten Zielen den Lehrgang zum Pflegeberater im Sozialwesen an. Der Unterricht erfolgt zweimal wöchentlich, je nach Schulungsort in unterschiedlicher Kombination, in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr, außer an Feiertagen. Die Gesamtdauer des Lehrgangs beträgt ca. 12 Monate (560 Theoriestunden). Neben dem Vortrag des Dozenten werden insbesondere auch die Erfahrungen der Lehrgangsteilnehmer in Diskussionen, Gruppenarbeiten, Individualstudien und in Projektphasen mit einfließen. Der Lehrgang ist inhaltlich und in der organisatorischen Durchführung ein Lizenzlehrgang von SOZIALKONZEPT. (Alle Rechte liegen bei Diplom-Ökonom Thorsten Zabel.)
 
Zielgruppe/Aufnahmebedingungen

• Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Sozialversicherungsfachangestellte/-r oder ein abgeschlossenes Studium der sozialen Arbeit mit mind. 1-jähriger Berufspraxis nach staatlicher Anerkennung bzw. Berufsabschluss
 
außerdem können auch Personen mit anderen geeigneten Beruf- oder Studienabschlüssen wie z.B. Sozial- oder Heilpädagogen zugelassen werden
 
Durchführungsmodalitäten

Der Lehrgang ist in zwei Semester unterteilt und dauert einschließlich der Ferien ca. 1 Jahr. Sie wird als berufsbegleitende Teilzeitfortbildung mit einem Umfang von ca. 560 Theoriestunden durchgeführt, aufgeteilt in Präsenz- und Selbststudienphasen.
 
Der Unterricht erfolgt zweimal wöchentlich, je nach Studienort in der Kombination Montag / Mittwoch oder Montag / Donnerstag, in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr, außer an Feiertagen. Einzelne Unterrichtsanteile können ganztags bzw. am Wochenende durchgeführt werden. Unterrichtsfreie Zeit: Weihnachtsferien, Kar- und Osterwoche, die ersten vier Wochen der Sommerferien und die erste Woche der Herbstferien.
 
Lehrgangsinhalte (Änderungen vorbehalten)

I.   Bereich: Pflegefachwissen

II.  Bereich: Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen

III. Bereich: Case Management

IV. Bereich: Recht

V.  Bereich: Rhetorik

Weiterführende Informationen bezüglich der Lehrgangsinhalte entnehmen Sie bitte dem Prospektmaterial, welches Sie sich zusammen mit dem Anmeldeformular als PDF Dokument ansehen und ausdrucken können.
 


Beginntermine
 
Dortmund 
- QPH
06.03.12
- Aufbau-AP24.04.12
- EL/PDL 25.04.12
- WBL
25.04.12
- Geronto
08.05.12
- EL-Aufbau
09.05.12
Frankfurt/M.  
WBL/PDL/EL
07.05.12
Kaiserslautern  
WBL/PDL/EL16.05.12
Karlsruhe
 
WBL/PDL/EL10.05.12
Kassel
 
WBL/PDL/EL03.05.12
Koblenz
 
WBL/PDL/EL19.03.12
Köln
 
WBL/PDL/EL16.04.12
Lippstadt
 
WBL/PDL/EL26.04.12
Minden
 
WBL/PDL/EL19.03.12
Siegen 
WBL/PDL/EL
02.10.12